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Was sollte ich tun bevor ich vor Gericht gehe?

Die Einholung von Informationen im Internet ist mit Sicherheit sinnvoll. Um jedoch zu überprüfen, ob ein Mandant Chancen hat, seinen Anspruch bei Gericht durchzusetzen, ist es erforderlich, die Rechtssache durch einen Anwalt überprüfen zu lassen. Um dem Mandanten eine genaue Auskunft geben zu können, ob der Anspruch in vollem Umfang durchsetzbar ist oder ob eventuell gewisse Risiken bestehen ist die Einholung einer ausführlichen Beratung bei einem Anwalt bzw. bei einem Fachanwalt daher die richtige Entscheidung.

Was sind meine Rechte?

Welche Rechte bzw. Ansprüche Sie gegenüber Dritten haben und wie Sie diese Ansprüche durchsetzen können, beantwortet Ihr Anwalt. Gerne können Sie mich kontaktieren und eine Information einholen, so dass Sie einen Überblick erhalten, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Rechte gegenüber Dritten geltend zu machen.

Welche Verantwortung habe ich gegenüber meinem Anwalt?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Sie gegenüber Ihrem Anwalt keine Verantwortung haben. Im Rahmen eines Mandatsverhältnisses ist es jedoch wichtig, dass der Mandant seinen Anwalt möglichst umfassend und wahrheitsgemäß informiert, so dass auf Grund dieser Information ich Ihnen Empfehlungen aussprechen kann, welche Vorstellungen Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können. Hierbei informiere ich Sie auch ausführlich über Risiken und eventuell entstehende Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Hierbei werden Sie ausführlich in jeder Phase der Auseinandersetzung informiert, wo Sie sich befinden und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt, bestmöglichst Ihre Vorstellungen zu realisieren.

Wer trifft die Entscheidungen in meinem Fall?

Während des gesamten Mandatsverhältnisses von Beginn der Erstberatung an bespreche ich mit Ihnen, welchen Möglichkeiten Sie haben. Zusammen finden wir den richtigen Lösungsweg, um Ihre Vorstellungen und Ansprüche bestmöglichst durchzusetzen.

Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist und ein Verfahren bei Gericht anhängig ist, besteht ebenfalls noch die Möglichkeit einer vergleichsweisen Regelung bei Gericht. Wenn eine Einigung jedoch nicht möglich ist, dann entscheidet der zuständige Richter. Im Normalfall haben Sie dann die Möglichkeit, wenn Sie mit der gerichtlichen Entscheidung nicht einverstanden sind, hiergegen Rechtsmittel einzulegen.

Was ist, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?

Sofern Sie in einem gerichtlichen Verfahren die finanziellen Mittel nicht haben, Ihren Anwalt und die entstehenden Gerichtskosten selbst zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, zunächst Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren zu beantragen. Ein Anwalt wird Sie insoweit ausführlich informieren, welche Voraussetzungen erforderlich sind, diese Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu erhalten und ob die Kosten von der Staatskasse übernommen werden und gegebenenfalls zurückgefordert werden können.

Zahle ich meinen Anwalt nach Stunden?

Die Vergütung des Rechtsanwalts erfolgt nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG). Hierbei richtet sich die Vergütung normalerweise nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Im Familienverfahren spricht man von Verfahrenswert. Die Anwaltskosten sind an diesen Streitwert bzw. Gegenstandswert ausgerichtet, so dass Ihnen der beauftragte Anwalt die gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Rechtsanwaltsgebühren im Normalfall berechnen kann.

Unabhängig davon kann der Anwalt bei Abschluss des Mandats mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung treffen. Im Rahmen einer solchen Vergütungsvereinbarung besteht die Möglichkeit von den Vorgaben nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzuweichen. Hierbei kann der Anwalt mit dem Mandanten vereinbaren, dass die Abrechnung nach Zeitaufwand für seine Tätigkeit erfolgt.